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USt-Check für Honorardozenten

Zwei getrennte Befunde: ob deine Bildungsleistung nach §4 Nr. 21 UStG befreit ist — und ob du die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 UStG nutzen kannst.

// keine steuerberatung

Dieses Tool liefert eine vereinfachte Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die tatsächliche Beurteilung hängt vom Einzelfall ab. Kläre deinen Status im Zweifel mit Steuerberater oder Finanzamt ab. Stand: 2026.

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§4 Nr. 21 UStG · Bildungs-Befreiung

Wahrscheinlich befreit

Unterrichtsleistungen unmittelbar an eine staatliche oder staatlich anerkannte Bildungseinrichtung sind nach §4 Nr. 21 UStG typischerweise steuerfrei. Häufig genügt eine Bestätigung der Einrichtung über deren Anerkennung; bei berufsvorbereitendem Unterricht kann zusätzlich die Bescheinigung der Landesbehörde verlangt werden.

§19 UStG · Kleinunternehmer

Kleinunternehmer-Regelung anwendbar

Vorjahr (18.000 €) unter 25.000 € und laufendes Jahr (30.000 €) unter 100.000 € — du kannst die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 UStG nutzen und Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen.

// hinweis: Beide Befunde sind getrennt zu lesen. Greift §4 Nr. 21, ist deine Leistung schon deshalb steuerfrei — unabhängig vom Umsatz. Greift sie nicht, entscheidet §19, ob du wegen geringer Umsätze als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer abrechnen darfst.

// ratgeber

Umsatzsteuer als Honorardozent: zwei Wege zur Befreiung

Viele Honorardozenten halten ihre Tätigkeit pauschal für umsatzsteuerfrei — das stimmt nur teilweise. Maßgeblich ist §4 Nr. 21 UStG: Befreit sind Unterrichtsleistungen, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen und entweder an staatliche bzw. staatlich anerkannte Einrichtungen erbracht werden oder auf einen Beruf vorbereiten. Reine Beratung, Moderation oder Inhouse-Trainings für Firmen fallen regelmäßig nicht darunter.

Der Knackpunkt ist das Bescheinigungsverfahren. Für berufsvorbereitenden Unterricht verlangt das Finanzamt eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde (je nach Bundesland Regierungspräsidium, Schulbehörde oder Bezirksregierung), dass die Einrichtung ordnungsgemäß auf einen Beruf vorbereitet. Diese Bescheinigung wirkt zurück und gilt fort, bis sie widerrufen wird. Wer eigene offene Seminare veranstaltet, sollte sie frühzeitig beantragen — ohne sie bleibt die Leistung steuerpflichtig.

Unabhängig davon greift die Kleinunternehmer-Regelung nach §19 UStG. Seit der Neuregelung liegen die Grenzen bei 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wer darunter bleibt, stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer und spart sich Voranmeldungen — verliert aber den Vorsteuerabzug. Das ist der zentrale Nachteil: Wer hohe Investitionen plant oder fast nur an vorsteuerabzugsberechtigte Firmen fakturiert, fährt mit dem Verzicht auf §19 oft besser.

Der Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung (Option zur Regelbesteuerung) bindet allerdings fünf Jahre. Diese Entscheidung sollte man nicht aus dem Bauch treffen, sondern mit konkreten Zahlen durchrechnen. Das Tool oben zeigt dir die Richtung — die verbindliche Einordnung trifft dein Steuerberater oder das Finanzamt.

// faq

Brauche ich für die Steuerbefreiung immer eine Bescheinigung?
Für Leistungen unmittelbar an eine staatliche oder staatlich anerkannte Schule oder Hochschule oft nicht. Für Unterricht, der auf einen Beruf vorbereitet, verlangt das Finanzamt in der Regel eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde, dass die Einrichtung ordnungsgemäß auf einen Beruf vorbereitet.
Gilt §4 Nr. 21 UStG auch für meine eigenen offenen Seminare?
Nur wenn du selbst als Einrichtung mit der entsprechenden Bescheinigung der Landesbehörde anerkannt bist. Reine Firmen- oder Privatschulungen ohne diese Anerkennung sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig.
Wie hängen §4 Nr. 21 und die Kleinunternehmer-Regelung zusammen?
Gar nicht direkt — es sind zwei getrennte Prüfungen. §4 Nr. 21 befreit bestimmte Bildungsleistungen unabhängig vom Umsatz. §19 befreit Kleinunternehmer wegen geringer Umsätze, unabhängig von der Art der Leistung. Eine Befreiung kann schon reichen.
Welche Umsatzgrenzen gelten 2026 für Kleinunternehmer?
Nach der Neuregelung gelten 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wird die laufende Grenze überschritten, endet die Kleinunternehmer-Eigenschaft ab dem Umsatz, der die Grenze reißt.
Lohnt sich der Verzicht auf die Kleinunternehmer-Regelung?
Er kann sich lohnen, wenn du hohe Vorsteuer aus Investitionen ziehen willst oder fast nur vorsteuerabzugsberechtigte Firmenkunden hast. An den Verzicht bist du fünf Jahre gebunden — das sollte ein Steuerberater im Einzelfall durchrechnen.

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Orientierung ohne Gewähr · Stand 2026.